Lexikon
Die Verfassungsbeschwerde erlaubt es, dass sich jeder an das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden kann, wenn er der Meinung ist durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte verletzt worden zu sein.
Unter öffentlichen Gewalt versteht man Handlungen und Unterlassungen des Gesetzgebers, Urteile anderer Gerichte, Verfügungen und Gewaltakte der Behörden.
Bevor nun eine Erhebung einer Verfassungsbeschwerde erfolgt, muss allerdings der Rechtsweg vor den Fachgerichten vollständig ausgeschöpft worden sein.
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