Lexikon
Aus Gründen der Rechtssicherheit und auch des Rechtsfriedens bestehen zivilrechtliche Ansprüche und auch Strafverfolgungsansprüche des Staates nicht ewig. Diese können mit der Zeit verjähren.
So kann sich ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Anspruchsgegner im Zivilrecht gegenüber dem Anspruchsinhaber auf Verjährung berufen. In diesem Fall kann er dann die Leistung verweigern.
Der Beginn der Verjährung ist im Gesetz geregelt. Ebenso wird darin jeweils nach der Art der Ansprüche unterschieden. In der Regel sind Ansprüche nach drei Jahren verjährt.
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