Lexikon
Falls eine Partei in einem Zivil- oder Arbeitsprozess nicht erscheint oder auch nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist, obwohl am Gericht ein Anwaltszwang besteht, kann die Gegenseite einen Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen, welches durch das Gericht auch zu Gunsten der anwesenden Partei erlassen wird.
Gegen ein Versäumnisurteil kann die verurteilte Partei innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Bei dem Erlass eines Versäumnisurteils ist es ratsam umgehend einen Anwalt zu konsultieren, damit formelle Fehler in dieser Prozesssituation vermieden werden.
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