Lexikon
Verschulden: Das Verschuldensprinzip gilt in den meisten Teilen der deutschen Rechtsordnung. In dem Sinne handelt nur jemand schuldhaft, wenn man ihm ein rechtswidriges Verhalten auch persönlich vorwerfen kann.
Voraussetzung für ein schuldhaftes Handeln ist die Zurechnungsfähigkeit der Person. Ausgenommen von der Zuweisung eines schuldhaften Verhaltens sind dabei Kinder unter 7 Jahren und Erwachsene mit bestimmten Geisteskrankheiten. Ebenfalls besteht keine Zurechnungsfähigkeit bei Personen mit einem Alkohol- und Drogenmissbrauch. In diesem Fall wird der betreffenden Person schuldhaft vorgeworfen, dass sie den Zustand bewusst herbeigeführt hat.
In den meisten Fällen setzt ein Verschulden den Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit voraus.
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