Lexikon
Der Versorgungsausgleich ähnelt im weitem Sinne dem Zugewinnausgleich. Auch hier erfolgt ein Vergleich im Fall einer Scheidung der erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute, welche während der Ehezeit erworben wurden.
Sollte sich dabei eine Differenz ergeben, so ist dann der Ehepartner mit den höchsten Anwartschaften in der Pflicht, den Differenzbetrag zur Hälfte auszugleichen.
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