Lexikon
Besteht ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil und der Schuldner kommt in diesem Fall seiner Leistung nicht nach, dann besteht die Möglichkeit, dass der Prozessgegner mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln seine Ansprüche durchsetzen kann.
Dies erfolgt dann meistens im Wege einer Vollstreckung in das bewegliche Vermögen. Die Pfändung wird von einem Gerichtsvollzieher in einzelne Sachen oder Bankkonten durchgeführt.
Falls der Schuldner über ein Immobilienvermögen verfügt, kann es dann auch zu einer Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch kommen.
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