Lexikon
Bei einem Vorsatz besteht das Wissen und auch das Wollen eines rechtswidrigen Erfolges.
Ebenso wie bei der Fahrlässigkeit sind im deutschen Recht auch beim Vorsatz verschiedene Verschuldensgrade bekannt.
1. Die Absicht: Hier kommt es dem Täter auf die Zufügung eines Schadens an.
2. Der direkte Vorsatz: Der Täter weiß bei einem direkten Vorsatz ganz genau, dass ein
Schaden eintreten wird, obwohl dieses gar nicht sein eigentliches Ziel ist.
3. Der bedingte Vorsatz: Hier nimmt der Täter billigend in Kauf, dass ein Schaden entstehen
kann, obwohl der Schaden nicht sein eigentliches Ziel ist.
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