Zeugnis - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Zeugnis

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist dabei in der Pflicht ein solches auszustellen. Es besteht für den Arbeitnehmer auch die Möglichkeit bei einer Verweigerung durch den Arbeitgeber, die Herausgabe des Arbeitszeugnisses einzuklagen.
Bei einem Arbeitszeugnis kann dabei in ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis unterschieden werden.
Das einfache Zeugnis enthält dabei nur die Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung. Im Gegensatz dazu müssen in einem qualifizierten Zeugnis auch Angaben über die Leistungen und Führung des Arbeitsnehmers vorhanden sein.
Bei der Ausstellung eines Zeugnisses unterliegt der Arbeitgeber dabei der Wahrheitspflicht. Er darf dabei allerdings den Arbeitnehmer nicht am beruflichen Fortkommen hindern.