Lexikon
Zwangsversteigerungen von Immobilien nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Es können so bis zur eigentlichen Zwangsversteigerung der Immobilie oft Jahre vergehen.
Während dieser Zeit bis zur Zwangsversteigerung können Eigentümer von Mietshäusern normalerweise die Mieteinnahmen weiter behalten. In solchen Fällen ordnet das Gericht gern eine Zwangsverwaltung an. Aufgrund dieser Zwangsverwaltung gehen dann die Erträge bzw. Nutzungen aus der Immobilie direkt an den Gläubiger über. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Erträge dann die Kosten des Verfahrens übersteigen.
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