Zwangsverwaltung - Rechtsbegriffe einfach erklärt
Rechtslexikon Wir sind stets bemüht Rechtsbegriffe korrekt und leicht verständlich zu erklären. Die Begriffserklärungen geben jedoch nur die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
- Die Redaktion
Recht-ABC.info Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und recherchiert. Trotzdem kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen.
Lexikon

Zwangsverwaltung

Zwangsversteigerungen von Immobilien nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Es können so bis zur eigentlichen Zwangsversteigerung der Immobilie oft Jahre vergehen.
Während dieser Zeit bis zur Zwangsversteigerung können Eigentümer von Mietshäusern normalerweise die Mieteinnahmen weiter behalten. In solchen Fällen ordnet das Gericht gern eine Zwangsverwaltung an. Aufgrund dieser Zwangsverwaltung gehen dann die Erträge bzw. Nutzungen aus der Immobilie direkt an den Gläubiger über. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Erträge dann die Kosten des Verfahrens übersteigen.