Mietspiegel - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Mietspiegel

In einem Mietspiegel sind alle Beträge der ortsüblichen Vergleichsmiete für Wohnungen in einer Gemeinde aufgelistet.
Die Erstellung des Mietspiegels erfolgt entweder durch die Gemeinde selbst oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter. Ein Mietspiegel muss von den Parteien gemeinsam erstellt und auch anerkannt werden.
Der Mietspiegel bildet die Grundlage für Vermieter und auch Mieter bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete.