Abtretung - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Lexikon

Abtretung

Eine Abtretung bezeichnet einen Vertrag. Mit diesem wird eine bestimmte Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen anderen neuen Gläubiger übertragen. Gebräuchlich ist eine Abtretung im Bankwesen. Banken lassen sich in der Regel vor der Auszahlung eines Darlehens Sicherheiten von den Kunden abtreten.
Der bisherige Gläubiger scheidet bei einer Abtretung aus seiner Rechtsstellung im vollen Umfang aus.
Eine Abtretung ist auch unter der Bezeichnung Zession bekannt. Hier wird dann der bisherige Gläubiger als Zedent und der neue Gläubiger als Zessionar bezeichnet.