Lexikon
Das Adhäsionsverfahren dient dazu, dass Opfer einer Straftat oder auch deren Erben bereits im Strafverfahren ihre vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Angeklagten geltend machen können. Darunter fallen beispielsweise die Herausgabe gestohlener Sachen, Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
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