Lexikon
Bei einer Verurteilung zu einer künftig fällig werdenden Leistung, beispielsweise Unterhaltszahlungen, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, eine Abänderung des bestehenden rechtskräftigen Urteils zu beantragen. Dazu müssen sich dann allerdings die wirtschaftlichen Verhältnisse des zur Zahlung Verurteilten wesentlich verändert haben – zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder auch ein Arbeitsplatzwechsel mit niedrigen Bezügen.
Natürlich kann im Gegensatz dazu auch der Unterhaltsgläubiger durch eine Abänderungsklage einen höheren Unterhalt einfordern.
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