Lexikon
Das Widerrufsrecht beschreibt eine gesetzliche oder vertragliche Möglichkeit, dass eine Erklärung zurückgenommen werden kann.
So können Verbraucher beispielsweise von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn sie mit einem Unternehmer einen Fernabsatzvertrag geschlossen haben. Darunter fallen alle Verträge über Lieferungen von Waren oder auch die Erbringung von Dienstleistungen. Allerdings müssen bei dem Abschluss der Verträge hier ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie Telefon oder Internet verwendet worden sein. So besteht für den Verbraucher die Möglichkeit einen geschlossenen Kaufvertrag über eine Ware mit einem Internetshop innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen.
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