Gefährdungshaftung - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung ist die Pflicht, dass einer verletzten Person verschuldensunabhängig ein Schadensersatz geleistet werden muss. Diese verschärfte Haftung basiert darauf, dass jemand ein spezifisches Risiko schafft, beispielsweise durch das Inverkehrbringen von fehlerhaften Medikamenten oder Produkten.