Lexikon
Der Nachlass bezeichnet das Vermögen eines Erblassers. Dieser geht mit seinem Tod als Ganzes an die Erben über. Zum Nachlass gehören neben den Aktiva in Form von Geld und Immobilien auch die Passiva, also die Schulden.
Ausgenommen von der Vererbung sind unter anderem Unterhaltsansprüche. Allerdings müssen rückständige Unterhaltsansprüche noch gezahlt werden.
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