Präklusion - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Präklusion

Präklusion steht für Ausschluss. Ein Beispiel dafür wäre, wenn von einer Partei oder deren Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit günstige Tatsachen nicht rechtzeitig vorgetragen werden, so können diese später durch das Gericht bei der Entscheidung ignoriert werden. Das Gleiche trifft bei einer Versäumnis der Rechtsmittelfrist zu, dann ist ebenfalls die Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils ausgeschlossen.