Rechtskraft - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Rechtskraft

Rechtskraft bedeutet in formeller Hinsicht, dass keine Möglichkeit mehr besteht eine Entscheidung mit Rechtsmitteln anzufechten. Ebenfalls kann in dieser Angelegenheit nicht erneut geklagt werden. Weiterhin kann nach Eintritt der Rechtskraft die Zwangsvollstreckung betrieben werden.