Lexikon
Der Rücktritt von einem Vertrag ist ein einseitiges Gestaltungsrecht. Erfogt eine wirksame Ausübung dieses Rechts, dann sind die Parteien in der Pflicht alle empfangenen Leistungen wieder zurückzugeben. Die Berechtigung zum Rücktritt ist im Vertrag auch als Rücktrittsvorbehalt und auch in gesetzlichen Vorschriften geregelt.
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