Lexikon
Die Kammer ist das Entscheidungsgremium bei den Landgerichten. Beim Amtsgericht erfolgt die Entscheidung von Zivilsachen von einem Einzelrichter. Im Gegensatz dazu ist bei den Landgerichten für das Urteil die Kammer verantwortlich. Normalerweise erfolgt aber auch hier die Übertragung der Entscheidung auf einen Einzelrichter.
Grundsätzlich besteht die Zivilkammer beim Landgericht aus drei Richtern.
Die Entscheidungsgremien beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof (BGH) werden als Senate bezeichnet.
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