Kammer - Rechtsbegriffe einfach erklärt
Rechtslexikon Wir sind stets bemüht Rechtsbegriffe korrekt und leicht verständlich zu erklären. Die Begriffserklärungen geben jedoch nur die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
- Die Redaktion
Recht-ABC.info Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und recherchiert. Trotzdem kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen.
Lexikon

Kammer

Die Kammer ist das Entscheidungsgremium bei den Landgerichten. Beim Amtsgericht erfolgt die Entscheidung von Zivilsachen von einem Einzelrichter. Im Gegensatz dazu ist bei den Landgerichten für das Urteil die Kammer verantwortlich. Normalerweise erfolgt aber auch hier die Übertragung der Entscheidung auf einen Einzelrichter.
Grundsätzlich besteht die Zivilkammer beim Landgericht aus drei Richtern.
Die Entscheidungsgremien beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof (BGH) werden als Senate bezeichnet.