Sicherungsübereignung - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Sicherungsübereignung

Eine Sicherungsübereignung beweglicher Sachen hat den wirtschaftlichen Sinn, einem Darlehensgeber eine Verwertungsmöglichkeit an der Sache zu geben. Diese Sicherungsübereignung ist dann von Bedeutung, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Forderungen zu bezahlen.
Auch bei einer Sicherungsübereignung besteht dann noch die Möglichkeit, für den Schuldner mit dem Sicherungsgut zu arbeiten, obwohl er bis zur Rückzahlung der zu sichernden Forderung kein Eigentümer mehr ist.