Grundbuch - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Grundbuch

Das Grundbuch zählt zu den öffentlichen Registern. Neben den Rechteinhabern an den im Grundbuchbezirk gelegenen Grundstücken und der Rangfolge der Rechteinhaber werden auch Verfügungsbeschränkungen in das Grundbuch eingetragen.