Amtshaftung - Rechtsbegriffe einfach erklärt
Rechtslexikon Wir sind stets bemüht Rechtsbegriffe korrekt und leicht verständlich zu erklären. Die Begriffserklärungen geben jedoch nur die Meinung des jeweiligen Autors wieder.
- Die Redaktion
Recht-ABC.info Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und recherchiert. Trotzdem kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen.
Lexikon

Amtshaftung

Im Falle, dass Beamte, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst während der Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes handeln und dabei ihre Amtspflicht verletzen, entstehen für den Bürger daraus Schadensersatzansprüche.
In der Regel haften nicht die Staatsbediensteten für ihr Fehlverhalten, sondern die Haftung wird vom Staat übernommen.