Lexikon
Die Zustellung im rechtlichen Sinne bezeichnet die Bekanntgabe eines Schriftstücks oder auch von Entscheidungen an eine andere Person oder Personen. Dabei liegt eine bestimmte Form vor.
Die Zustellung erfolgt normalerweise durch die Übergabe des Schriftsücks an den Empfänger. Eine Zustellung kann erfolgen durch einen Gerichtsvollzieher, Beamte des Gerichts oder aber auch von Anwalt zu Anwalt.
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