Pflichtteil - Rechtsbegriffe einfach erklärt
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Pflichtteil

Beim Ausschluss von nahen Angehörigen wie Eltern, Kindern oder Ehegatte eines Erblassers von der gesetzlichen Erbfolge aufgrund eines Testaments oder anderen Verfügungen von Todes wegen, dann können sie den Pflichtteil verlangen. Die Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die Erben dann in einer Geldsumme schulden.