Lexikon
Im Fall, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten innerhalb der letzten zehn Jahre Teile seines Vermögens verschenkt hat, vermindert sich natürlich auch der Nachlasswert und damit auch der Pflichtanteil. Den Pflichteilsberechtigten stehen dann laut Gesetz ein Ergänzungsanspruch zu. Die Ansprüche richten sind dann gegen den oder die Erben oder auch gegen den oder die Beschenkten.
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